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Rechtstexte und Beschlüsse

Icon: Gesetzesbuch

Die Zusammenarbeit der EDK basiert auf rechtsverbindlichen Staatsverträgen im Sinne von Artikel 48 der Bundesverfassung. Diese Verträge werden als «Interkantonale Vereinbarungen» oder «Konkordate» bezeichnet. Die EDK vollzieht diese Konkordate und erlässt das notwendige Vollzugsrecht.

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Die EDK erlässt Empfehlungen zu Handen der Kantone, nimmt Stellung zu aktuellen Bildungsfragen und fällt Einzelbeschlüsse, welche die laufenden Arbeiten der Konferenz betreffen.

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Stellungnahmen

Beschlüsse