In der Mehrheit der Kantone findet die Schulung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen in der obligatorischen Schule sowohl in Form von integrativer Schulung innerhalb von Regelklassen als auch in Sonderklassen statt. Im Kindergarten (Jahre 1-2) ist die integrative Schulung häufiger.
Nur eine Minderheit der Kantone kann angeben, wie viele Kinder niederschwellige/einfache/nicht verstärkte integrative Massnahmen erhalten. Die Antworten reichen von 0-4% bis mehr als 20%.
In der Mehrheit der Kantone gehören Logopädie, Psychomotoriktherapie und Sonderschulklassen (in Sonderschulen) zu den verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen. Im Kindergarten gehört auch die Heilpädagogische Früherziehung dazu. Sonderklassen (in Regelschulen) gelten nur in einer Minderheit der Kantone als verstärkte Massnahme.
In der Mehrheit der Kantone führt der Schulpsychologische Dienst das Standardisierte Abklärungsverfahren SAV durch.